Steuern steuern – auch die Nachfrage nach Dienstwagen mit elektrischem Antrieb. Seit Anfang des Jahres muss der Nutzer eines Dienstwagens nur noch 0,5 Prozent des Fahrzeugpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn er ein Auto mit einem Stecker fährt. Prompt registrieren Hersteller und Leasinganbieter ein verstärktes Interesse an Plug-in-Hybriden und reinen Batterie- und Brennstoffzellenmodellen.

Die steuerliche Förderung der klimafreundlichen Modelle hatte nur einen Haken: Die Regelung sollte 2020 schon wieder auslaufen. Was machen Fuhrparkmanager noch hat zögern lassen. Doch diese Einschränkung will die Bundesregierung nun abschaffen. Auf seiner heutigen Sitzung brachte das Kabinett den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes auf den Weg. Bis Jahresende soll es verabschiedet werden. Dann gilt das Steuerprivileg bis Ende 2030.

Deutlich mehr Großunternehmen wie etwa die Metro, aber auch viele kleine Firmen schaffen für ihre Fuhrparks Hybride und reine Stromer an. Zugleich werden Carsharing und Ridesharing immer beliebter, so eine aktuelle Studie des Leasing-Anbieters Arval. Was zeigt: Die betriebliche Mobilität verändert sich radikal. E-Mobilität

Weil Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) schon einmal dabei war, hat er noch ein paar andere Regelungen angepackt. So müssen Arbeitnehmer weiterhin nicht das kostenlose Laden ihres elektrifizierten Autos am Arbeitsplatz versteuern. Normalerweise hätte das Finanzamt dies als geldwerten Vorteil betrachtet und die Hand aufgehalten. Dasselbe gilt für eine Wallbox, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Auch dies gilt jetzt bis 2030. Genauso wie die Sonderabschreibung von rein elektrischen Lieferfahrzeugen in Höhe von 50 Prozent im ersten Jahr, die Unternehmen ab 2020 nutzen dürfen.

Prompt bekam der Minister gute Noten vom Verband der Automobilindustrie (VDA): „Gerade weil unsere Unternehmen in den nächsten Jahren viele neue E-Modelle auf den Markt bringen, wird die Verlängerung der geltenden Sonderregelung eine positive Wirkung auf die Nachfrage nach E-Autos entfalten.“ Auch Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement, begrüßt die Förderung prinzipiell. Er möchte aber auch andere alternative Antriebe wie etwa Erdgas unterstützt sehen. Denn „je nach Einsatzart des Fahrzeugs muss nicht immer das E-Auto die beste Wahl sein“.

Auch Radler und Bahnfahrer profitieren

Selbst an Menschen ohne Firmenwagen hat das Kabinett gedacht. Überlässt ein Unternehmen seinen Mitarbeitern betriebliche Fahrräder zur Nutzung, bleibt dies jetzt auch bis 2030 steuerfrei. Das gilt sowohl für E-Bikes wie konventionelle Räder. Diese Jobbikes sind ebenfalls mittlerweile recht beliebt.

Und auch bei den Jobtickets hat sich etwas geändert: Sie waren seit Jahresbeginn steuerfrei, aber unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Letzteres entfällt, dafür will Scholz das Ticket pauschal mit 25 Prozent versteuern. Irgendwo will der Finanzminister dann doch die Hand aufhalten.

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