Ist der Straßenverlauf noch so hügelig – für Fahrer eines Elektrofahrrads stellt das keine Hürde dar: Sobald sie in die Pedale treten, unterstützt sie ein Motorantrieb beim Vorankommen. Damit sind sie oft schneller als mit einem herkömmlichen Rad ohne Zusatz-Antrieb unterwegs.

Elektrofahrräder, auch Pedelecs oder E-Bikes genannt, sind eine beliebte Alternative zum Auto. Die Nachfrage boomt: Etwas mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes der Fahrradbranche von rund 3,5 Milliarden Euro entfiel im Jahr 2017 auf Elektrofahrräder, berichtet das Kölner Institut für Handelsforschung (IFH). Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag der Umsatzanteil unter 20 Prozent.

Doch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern könnte bald einbrechen: Denn die EU-Kommission will die bisherigen Vorschriften für die Kraftfahrzeugversicherung verschärfen. Bisher sind nur die sogenannten S-Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer erreichen können und ohne Muskelkraft fahren, versicherungspflichtig.

Versicherungs-Pflicht für alle

Nun will die Kommission alle Elektrorad-Fahrer dazu zu verpflichten, ihre motorisierten Zweiräder zu versichern. Begründung: Alle Elektrofahrräder sowie Segways und Elektroroller könnten Unfälle verursachen, teilt die Kommission mit. Mit der Gesetzesänderung will die Kommission nach eigenen Angaben erreichen, dass Opfer von Verkehrsunfällen besser geschützt werden. Die Mitgliedsstaaten sollten ihre nationale Gesetzgebung zudem an internationale Standards anpassen.

In Deutschland sind Pedelecs und E-Bikes, deren Motoren höchstens auf 25 Stundenkilometer beschleunigen, rechtlich als Fahrrad eingestuft. Der thüringische Verein Extra Energy, der sich seit 1992 für die Verbreitung von Leicht-Elektro-Fahrzeugen wie Pedelecs und E-Bikes einsetzt, will, dass das so bleibt.

Allerdings widerspricht das deutsche Gesetz damit einer Definition in der Wiener Straßenverkehrskonvention der Vereinten Nationen (UN) von 1968: Da gelten nur solche Fahrzeuge als Fahrräder, die allein über Muskelkraft angetrieben werden. Sobald ein Motor am Fahrrad befestigt ist, gilt es laut UN also als Motorfahrzeug – und bräuchte eine Haftpflichtversicherung.

Verlieren Millionen die Lust am Radeln?

Fahrradfahrer und Fahrradverbände stehen dem Vorschlag der EU-Kommission kritisch gegenüber. „Wenn das Gesetz eingeführt wird, ist eine Haftpflicht-Versicherung erforderlich, die Millionen europäischer Bürger davon abhält, ein Pedelec zu nutzen“, kritisiert Adam Bodor, Rechtsexperte beim europäische Fahrrad-Lobbyverbands European Cycling Federation (ECF), in einem Beitrag des Magazins „Radmarkt“.

Auch der Verein Extra Energy befürchtet, dass eine Versicherungspflicht die Marktentwicklung ausbremsen könnte. „Für die ökologische Mobilitätswende spielt das Pedelec eine zentrale Rolle, da es das Fahrrad für alle auch unter topografisch schwierigen Bedingungen oder bei körperlichen Einschränkungen ermöglicht“, teilt der Verein mit. Er hat nun eine Petition gestartet, damit Halter von Pedelecs und E-Bikes auch künftig ohne Versicherungspflicht auskommen.

Extra Energy will mit seiner Petition erreichen, dass stattdessen die Definition der UN so angepasst wird, dass das Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt bleiben kann. Das soll kein Ding der Unmöglichkeit sein: Bereits im Jahr 2014 hatte die UN das Wiener Abkommen überarbeitet, um autonomes Fahren zu legalisieren. Doch Extra Energy hat noch einen weiten Weg vor sich: Bisher stimmen dem Aufruf des Vereins erst 1.400 Menschen zu – das Sammelziel liegt bei einer Million.

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