Niederspannungsanschlussverordnung. Klingt verdammt bürokratisch – ist aber extrem wichtig. Denn die Verordnung regelt das Verhältnis zwischen Energieversorgern und privaten Stromkunden. Oder Abnehmern von Elektrizität der „allgemeinen Versorgung“, wie es wieder im Bürokratendeutsch heißt. Es geht um die Stromversorgung der Privathaushalte über das Niederspannungsnetz.

Wichtig, aber leider auch unsinnig, ist eine Neuregelung, die der Bundesrat am vergangenen Freitag verabschiedet hat. Denn in der Verordnung ist auch geregelt, welchen Einfluss die Stromnetzbetreiber auf die Genehmigung neuer Ladestationen für Elektroautos haben. Und dieser Einfluss steigt nun massiv.

Künftig dürfen nämlich die Verteilnetzbetreiber entscheiden, ob und wie zügig Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichtet wird. Das macht sie zu einer mächtigen Instanz. Ja, es ist natürlich sinnvoll, dass die Netz-Experten mit im Boot sitzen, wenn potenzielle Großverbraucher an ihr Netz angeschlossen werden sollen – und im Zweifel auch ein Veto einlegen können. Die Neuregelung geht dort aber sehr weit.

Dazu muss man wissen: Für Ladeinfrastruktur mit Leistungen unter zwölf Kilowatt (kW) besteht keine Anzeigepflicht gegenüber dem Netzbetreiber. Die 11-kW-Wallbox in der Garage ist davon also nicht betroffen. Wohl aber jene 22-kW-Wechselstrom-Ladesäulen, die in den Gemeinden und Städten stehen und für viele Laternenparker und Elektroautofahrer in der Großstadt die häufigste Lademöglichkeit sind. Genau hier setzt die Neuregelung an. Weiterhin muss der Kunde dem Verteilnetzbetreiber melden, dass er einen Ladepunkt (mit mehr als zwölf kW Ladeleistung) errichten will. Und ab diesem Punkt liegt die Macht komplett beim Netzbetreiber.

Der Betreiber hat dann zwei Monate für eine Antwort – ob er dem Bau zustimmt oder nicht. Das große Aber: Antwortet der Netzbetreiber nicht, hat der Kunde keine Handhabe, eine Rückmeldung einzufordern. Lehnt der Netzbetreiber den Antrag ab, gibt es ebenfalls keine Handhabe. „Statt die Netzbetreiber stärker zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verpflichten, schraubt die Regierung den Anspruch herunter“, kritisiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE). „Die neue Zustimmungspflicht für den Netzanschluss von Ladeeinrichtungen untergräbt die Ausbauverpflichtung des Netzbetreibers.“

Stadtwerke könnten Konkurrenz ausschalten

Die Netzbetreiber können durch (bewusstes) Nichtstun den Ausbau der Ladeinfrastruktur entscheidend ausbremsen. Das Geschmäckle an der Sache: Die lokalen Netzbetreiber (oder wenigstens Tochterfirmen des übergeordneten Stadtwerks) betreiben selbst oft entsprechende 22-kW-Ladesäulen. Und noch sind jene Säulen vielerorts nicht profitabel. Böse Zungen mögen fragen: Warum also beim Kampf um die Auslastung an den eigenen Ladesäulen noch neue der Konkurrenz genehmigen? Eine Versuchung, zweifelsohne.

Ähnlich schwammig ist auch der Punkt, dass der Netzbetreiber die Nutzung des Ladepunktes auch dauerhaft mit Auflagen wie einem Lastmanagement mit einer deutlichen Reduzierung der Ladeleistung belegen kann. Wieder: Im Kern sinnvoll (etwa bei größeren Parkhäusern und Tiefgaragen, die mit Ladepunkten ausgerüstet werden sollen), in der Praxis aber liegt viel Macht bei einem Unternehmen, das selbst Marktteilnehmer ist. Man kann die Ladesäule der Konkurrenz genehmigen, dann aber per Auflage die Ladeleistung so begrenzen, dass es für den Elektroautofahrer unattraktiv wird.

Eine solche Unterstellung mag hart klingen und in den meisten Fällen auch nicht der Intention der Verteilnetzbetreiber entsprechen. Viele dieser Unternehmen bereiten sich selbst aktiv auf die Elektromobilität vor und versuchen, sich bereits heute auf eine deutlich größere Anzahl an Elektroautos auf unseren Straßen und in den Stromnetzen vorzubereiten. Dennoch schafft die Neuregelung in dieser Form keinen klaren Kurs, sondern bietet weiteren Nährboden für Diskussionen und eventuell sogar Klagen. Mit jedem abgelehnten Antrag (oder einer durch Schweigen herbeigeführten Ablehnung) wird eben nicht unabhängig festgestellt, dass ein neuer Ladepunkt die Netzstabilität gefährdet. Ich kann jeden Kunden verstehen, der dann trotzdem versucht mit Anwälten und Gutachtern zu seiner Ladestation zu kommen. Und mehr Gerichtsverfahren beim Ausbau der Ladeinfrastruktur sollten wir alle vermeiden – denn nichts bremst mehr.

Was wir stattdessen brauchen: einen gesicherten Anspruch auf die Installation einer Ladestation, sei es eine öffentliche Ladesäule oder eine private Wallbox an der Garagenwand. Doch das ist noch nicht einmal in Sicht.

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